Zahlt meine Krankenkasse?

Die Leistungen des Chiropraktors werden von der Grundversicherung der Krankenkassen (obligatorische Versicherung), von den Unfallversicherungen, der Invaliden- und der Militärversicherung ohne vorgängige Überweisung einer anderen Medizinalperson – etwa des Hausarztes – bezahlt.

Wenn Sie beim Abschluss Ihrer Krankenkasse auf die Möglichkeit der freien Arztwahl verzichtet haben, entscheiden der Hausarzt oder Ihre «HMO» (Gesundheitszentrum der Krankenkasse), ob Sie zulasten der Krankenkasse einen Chiropraktor aufsuchen können.
 

Wir bitten Sie, uns im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren, ansonsten müssen wir Ihnen eine Pauschale von CHF 50 verrechnen. Danke für Ihr Verständnis.